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   BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 16/78   

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BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 16/78 (https://dejure.org/1979,8254)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1979 - 5 RKn 16/78 (https://dejure.org/1979,8254)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 16/78 (https://dejure.org/1979,8254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzzeit - Nachversicherung - Leistungsanspruch - Beschränkung auf einen Versicherungszweig - Knappschaftliche Rentenversicherung - Knappschaftliche Sonderleistungen - Verletzung der Betreuungspflicht - Herstellungsanspruch

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 211
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.1979 - 9 RV 20/78

    Anspruch auf Naturalrestitution - Verletzung der behördlichen Betreuungspflicht -

    Auszug aus BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 16/78
    Die Verletzung dieser Betreuungspflicht führt zum Anspruch auf Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger sich pflichtgemäß verhalten hätte (vgl auch BSG Urteil vom 9. Mai 1979 - 9 RV 20/78 - und H-Bogs, sozialversicherungsrechtlicher Schadensaus- - 7.
  • BSG, 25.09.1962 - 5 RKn 28/61
    Auszug aus BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 16/78
    Insowe1t hat der erkennende Senat bereits durch die Urteile vom 25. September 1962 (BSGE 18, 42 = SozR Nr. 1 zu 5 50 RKG) und 25. August 1965 (SozR Nr. 2 zu 5 50 EKG} entschieden, daß eine Ersatzzeit nach % 50 Abs. 5 Satz 4 RKG nicht angerechnet werden kann, wenn der letzte Beitrag vor Beginn der Ersatzzeit nicht knappschaftlichen Rentenversicherung, sondern zur Renten- zur.
  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

    Typischerweise ist dies der Fall, wenn der Versicherungsträger den Versicherten nicht auf solche Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen hat, die klar zutage liegen und deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig erscheint, daß sie jeder verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde (vgl. BSGE 41, 126 s SozR 7610 § 242 Nr. 5; BSGE 48, 211, 213 = SozR 2600 § 50 Nr. 2; BSG SozR 1200 § 14 Nr. 15).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Weitere Urteile gelten einer verspäteten Beitragsentrichtung (BSGE N1" 126), der Rücknahme eines Antrags (SozR 3100 & NH Nr. 11), der Vorlage einer Dienstzeitbescheinigung zur fiktiven Nachversicherung nach 5 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (BSGE 48, 211, 213f), der Bewilligung von Konkursausfallgeld so, als ob die Bundesanstalt pflichtgemäß rechtzeitig Konkursantrag gestellt hätte (BSGE N8, 249), und der Bewilligung von Arbeitslosengeld so, als ob der Versicherte ordnungsgemäß beraten rechtzeitig ins Bunde3gebiet zurückgekehrt wäre (SozR 6050 Art. 69 Nr. 5 und Urteil vom 13. Mai 1981 - 7 RAr 110/78 69 VO.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - L 12 AS 1454/22
    Er kann aber auch darin bestehen, dass - ähnlich wie bei eingreifendem Verwaltungshandeln - Nachteile eintreten, wenn auch nicht infolge Eingriffs, sondern wiederum aufgrund einer Disposition, die der Adressat der Verwaltungsäußerung im Vertrauen auf deren Richtigkeit getroffen hat (z.B. der teilweise Ausschluss der Beitragserstattung wegen Inanspruchnahme einer Regelleistung: BSG Urteil vom 23.09.1981, 11 RA 78/80, Rn. 15, juris; oder Nachteile aus einer Nachversicherung: BSG Urteil vom 20.06.1979, 5 RKn 16/78, Rn. 20, juris; vgl. auch die Übersicht zu den Kategorien von Nachteilen in Gutzler a.a.O., Rn. 23).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 94.88

    Hinweispflicht einer Fernuniversität und Schließung eines Studienganges

    Der in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (BSGE 34, 124; 41, 126; 46, 124; 48, 211; 50, 12; 58, 283 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84]; 60, 43 [BSG 12.03.1986 - 5a RKnU 2/85]; 62, 179) [BSG 29.09.1987 - 7 RAr 23/86]entwickelte Herstellungsanspruch vermittelt im Sozialrechtsverhältnis als Folge der Verletzung von behördlichen Betreuungspflichten einen Anspruch auf Herstellung des Zustandes, der bestehen würde, wenn die Behörde ihrer sozialrechtlich begründeten Betreuungspflicht durch zutreffende Auskunft oder Beratung entsprochen hätte.
  • LSG Bayern, 24.01.2007 - L 13 R 249/06

    Pflicht zur Berücksichtigung nachentrichteter freiwilliger Beiträge für

    Grundsätzlich reicht für die Begründung eines Herstellungsanspruchs ein objektiver Pflichtverstoß aus (BSG SozR 4220 § 6 Nr. 3; BSG SozR 2600 § 50 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 27.06.2007 - L 13 R 655/05

    Bestehen eines Anspruchs eines selbstständig Tätigen auf Befreiung von der

    Ein vorwerfbares Verhalten der Versicherten wie insbesondere Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. § 276 BGB) führt aber regelmäßig zu einer (Mit-)Ursache für den Verwaltungsfehler, die als rechtlich wesentlich gewertet werden und somit einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ausschließen kann (BSGE 12, 72; 12, 242; BSG SozR 4220 § 6 Nr. 3; SozR 2600 § 50 Nr. 2; KassKomm-Seewald vor §§ 38 bis 47 SGB I Rn. 30 ff.).
  • BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Wie das BSG bereits wiederholt entschieden hat, tritt die fiktive Nachversicherung nicht kraft Gesetzes ein, sondern ist von einem im Belieben des Versicherten stehenden Antrag abhängig [s Urteil des 5. Senats vom 20. Juni 1979 -5 RKn 16/78- SozR 2600 § 50 RKG Nr. 2; 4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 79/81-SozR 7290 § 72 G 131 Nr. 7 = BSGE 54, 193; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87- Kompaß 1989, 37 = ZfS 1989, 48].
  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81

    Nachversicherung; Rentenherabsetzung; Weiterversicherung; Herstellungsanspruch;

    BSGE H1, 198, 200 : SozR 2600 5 "5 Nr. 11); nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 16/78 (: BSGE "8, 211 : SozR 2600 5 50 Nr. 2) sei sogar der Versiche» rungsträger verpflichtet, den Versicherten über mögliche Nach" teile der Nachversicherung aufzuklären.
  • LSG Hessen, 06.12.1979 - L 1 Ar 15/78

    Arbeitslosengeld; Herstellungsanspruch; Sozialrechtlicher Schadensersatzanspruch;

    Zu einem Hinweis auf besondere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ist sie dann verpflichtet, wenn diese Gestaltungsmöglichkeiten klar zutage liegen und ihre Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass jeder verständige und vernünftige Leistungsberechtigte sie mutmaßlich nutzen wird (siehe BSG, Urteil vom 14. Juni 1962 a.a.O.; BSG, Urteil vom 18. Dezember 1975 - 12 RJ 88/75 - BSGE 41, 126; BSG, Urteil vom 25. April 1978, a.a.O.; BSG, Urteil vom 27. April 1978 - 11 RA 69/77 - SozR 2200 § 1241 Nr. 8; BSG, Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 33/78 - BSG, Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 16/78 -).
  • BSG, 10.12.1980 - 9 RV 14/80
    Ein Gebot zum Verwaltungshandeln setzt aber voraus, daß die nachträglich aufgetretenen Umstände - hier Anrechnung der Witwenrente aus der Versicherung des zweiten Ehemannes bei den Versorgungsbezügen nach dem G 151 - dem Leistungsträger bekannt geworden waren..Hätte man dies zu bejahxnn, wäre das Unterlassen der Verwaltungsbehörde rechtswidrig (BSGE 41, 126, 128; 48, 211).
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